Konditionen der BE Forderungsmanagement UG (haftungsbeschränkt)
Das außergerichtliche Mahnverfahren
- eine 0,9-Geschäftsgebühr nach § 4 I RDGEG i.V.m. RVG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG
- bei besonders schwierigen oder umfangreichen Sachverhalten eine 1,3-Geschäftsgebühr
- abhängig von der Höhe Ihrer Forderung
- für einen außergerichtlichen Vergleich/Zahlungsvereinbarung i.S.d. Nr. 1000 VV RVG erheben wir eine Einigungsgebühr
- grundsätzlich erstattungsfähig von Ihrem Schuldner:
0,5-Gebühr bei sofortiger Zahlung Ihres Schuldner; volle Erstattung bei weiterer Tätigkeit - ggf. Erfolgsprovision i.H.v. 15% der eingezogenen Forderung
Beispiel
Sie beauftragen uns, eine Forderung i.H.v. 2.500 Euro außergerichtlich einzufordern. Handelt es sich um einen schwierigen Sachverhalt, eine bestrittene Forderung oder ist nach dem ersten Mahnschreiben weiterer außergerichtlicher Aufwand erforderlich, entsteht eine 0,9-Geschäftsgebühr. Die Gebührenrechnung wird hierzu wie folgt angegeben:
0,9-Gebühr RVG, VV RVG | 199,80 Euro |
Pauschale für Post- und Telekommunikation | 20,00 Euro |
Zwischensumme | 219,80 Euro |
Umsatzsteuer i.H.v. 19% | 41,76 Euro |
Gesamtsumme | 261,56 Euro |
Die Umsatzsteuer ist nur erstattungsfähig, wenn der Auftraggeber nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Das gerichtliche Mahnverfahren
- eine 1,0-Verfahrensgebühr nach § 4 I RDGEG i.V.m. RVG i.V.m. Nr. 3305 VV RVG
- die Verfahrensgebühr verringert sich bei vorheriger Beauftragung mit dem außergerichtlichen Mahnverfahren
- abhängig von der Höhe Ihrer Forderung
- zuzüglich der Gerichtskosten (ebenfalls abhängig von Ihrer Forderung)
- grundsätzlich erstattungsfähig von Ihrem Schuldner (Angabe auf dem Mahnbescheid)
Beispiel 1
Sie beauftragen uns, eine Forderung i.H.v. 1.500 Euro gerichtlich einzufordern. Die Gebührenrechnung wird hierzu wie folgt angegeben:
1,0-Gebühr RVG, VV RVG | 127,00 Euro |
Pauschale für Post- und Telekommunikation | 20,00 Euro |
Zwischensumme | 147,00 Euro |
Umsatzsteuer i.H.v. 19% | 27,93 Euro |
Zwischensumme | 174,93 Euro |
Gerichtskosten (steuerfrei) | 39,00 Euro |
Gesamtsumme | 213,93 Euro |
Beispiel 2
Sie beauftragen uns, eine Forderung i.H.v. 3.000 Euro gerichtlich einzufordern, nachdem Sie uns beauftrag haben die Forderung außergerichtlich einzufordern. In diesem Fall wird die bereits außergerichtlich erhobene 0,9-Gebühr zur Hälfte angerechnet (max. 0,75). Die Gebührenrechnung wird hierzu wie folgt angegeben:
0,55-Gebühr RVG, VV RVG | 122,10 Euro |
Pauschale für Post- und Telekommunikation | 20,00 Euro |
Zwischensumme | 142,10 Euro |
Umsatzsteuer i.H.v. 19% | 27,00 Euro |
Zwischensumme | 169,10 Euro |
Gerichtskosten (steuerfrei) | 59,50 Euro |
Gesamtsumme | 228,60 Euro |
Der Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids
- eine 0,5-Verfahrensgebühr nach § 4 I RDGEG i.V.m. RVG i.V.m. Nr. 3308 VV RVG
- abhängig von der Höhe Ihrer Forderung
- grundsätzlich erstattungsfähig von Ihrem Schuldner
Beispiel
Sie beauftragen uns, eine Forderung i.H.v. 5.500 Euro im Rahmen des Antrages auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids einzufordern.
Die Gebührenrechnung wird hierzu wie folgt angegeben:
0,5-Verfahrensgebühr RVG, VV RVG | 195,00 Euro |
Pauschale für Post- und Telekommunikation | 20,00 Euro |
Zwischensumme | 215,00 Euro |
Umsatzsteuer i.H.v. 19% | 40,85 Euro |
Gesamtsumme | 255,85 Euro |
Das Zwangsvollstreckungsverfahren
- eine 0,3-fache Verfahrensgebühr nach § 4 I RDGEG i.V.m. RVG i.V.m. Nr. 3309 VV RVG
- abhängig von der Höhe Ihrer Forderung
- grundsätzlich erstattungsfähig von Ihrem Schuldner
Beispiel
Sie beauftragen uns, eine Forderung i.H.v. 1.800 Euro im Rahmen des Vollstreckungsauftrags einzufordern.
Die Gebührenrechnung wird hierzu wie folgt angegeben:
Geschäftsgebühr 0,3-fach RVG, VV RVG | 49,80 Euro |
Pauschale für Post- und Telekommunikation | 9,96 Euro |
Zwischensumme | 59,76 Euro |
Umsatzsteuer i.H.v. 19% | 11,35 Euro |
Gesamtsumme | 71,11 Euro |