Konditionen der BE Forderungsmanagement UG (haftungsbeschränkt)

Das außergerichtliche Mahnverfahren

  • eine 0,9-Geschäftsgebühr nach § 4 I RDGEG i.V.m. RVG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG
  • bei besonders schwierigen oder umfangreichen Sachverhalten eine 1,3-Geschäftsgebühr
  • abhängig von der Höhe Ihrer Forderung
  • für einen außergerichtlichen Vergleich/Zahlungsvereinbarung i.S.d. Nr. 1000 VV RVG erheben wir eine  Einigungsgebühr
  • grundsätzlich erstattungsfähig von Ihrem Schuldner:
    0,5-Gebühr bei sofortiger Zahlung Ihres Schuldner; volle Erstattung bei weiterer Tätigkeit
  • ggf. Erfolgsprovision i.H.v. 15% der eingezogenen Forderung

Beispiel

Sie beauftragen uns, eine Forderung i.H.v. 2.500 Euro außergerichtlich einzufordern. Handelt es sich um einen schwierigen Sachverhalt, eine bestrittene Forderung oder ist nach dem ersten Mahnschreiben weiterer außergerichtlicher Aufwand erforderlich, entsteht eine 0,9-Geschäftsgebühr. Die Gebührenrechnung wird hierzu wie folgt angegeben:

0,9-Gebühr RVG, VV RVG199,80 Euro
Pauschale für Post- und Telekommunikation20,00 Euro
Zwischensumme219,80 Euro
Umsatzsteuer i.H.v. 19%41,76 Euro
Gesamtsumme261,56 Euro

Die Umsatzsteuer ist nur erstattungsfähig, wenn der Auftraggeber nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

Das gerichtliche Mahnverfahren

  • eine 1,0-Verfahrensgebühr nach § 4 I RDGEG i.V.m. RVG i.V.m. Nr. 3305 VV RVG
  • die Verfahrensgebühr verringert sich bei vorheriger Beauftragung mit dem außergerichtlichen Mahnverfahren
  • abhängig von der Höhe Ihrer Forderung
  • zuzüglich der Gerichtskosten (ebenfalls abhängig von Ihrer Forderung)
  • grundsätzlich erstattungsfähig von Ihrem Schuldner (Angabe auf dem Mahnbescheid)

Beispiel 1

Sie beauftragen uns, eine Forderung i.H.v. 1.500 Euro gerichtlich einzufordern. Die Gebührenrechnung wird hierzu wie folgt angegeben:

1,0-Gebühr RVG, VV RVG127,00 Euro
Pauschale für Post- und Telekommunikation20,00 Euro
Zwischensumme147,00 Euro
Umsatzsteuer i.H.v. 19%27,93 Euro
Zwischensumme174,93 Euro
Gerichtskosten (steuerfrei)39,00 Euro
Gesamtsumme213,93 Euro

Beispiel 2

Sie beauftragen uns, eine Forderung i.H.v. 3.000 Euro gerichtlich einzufordern, nachdem Sie uns beauftrag haben die Forderung außergerichtlich einzufordern. In diesem Fall wird die bereits außer­gerichtlich erhobene 0,9-Gebühr zur Hälfte angerechnet (max. 0,75). Die Gebührenrechnung wird hierzu wie folgt angegeben:

0,55-Gebühr RVG, VV RVG122,10 Euro
Pauschale für Post- und Telekommunikation20,00 Euro
Zwischensumme142,10 Euro
Umsatzsteuer i.H.v. 19%27,00 Euro
Zwischensumme169,10 Euro
Gerichtskosten (steuerfrei)59,50 Euro
Gesamtsumme228,60 Euro

Der Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids

  • eine 0,5-Verfahrensgebühr nach § 4 I RDGEG i.V.m. RVG i.V.m. Nr. 3308 VV RVG
  • abhängig von der Höhe Ihrer Forderung
  • grundsätzlich erstattungsfähig von Ihrem Schuldner

Beispiel

Sie beauftragen uns, eine Forderung i.H.v. 5.500 Euro im Rahmen des Antrages auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids einzufordern.

Die Gebührenrechnung wird hierzu wie folgt angegeben:

0,5-Verfahrensgebühr RVG, VV RVG195,00 Euro
Pauschale für Post- und Telekommunikation20,00 Euro
Zwischensumme215,00 Euro
Umsatzsteuer i.H.v. 19%40,85 Euro
Gesamtsumme255,85 Euro

Das Zwangsvollstreckungsverfahren

  • eine 0,3-fache Verfahrensgebühr nach § 4 I RDGEG i.V.m. RVG i.V.m. Nr. 3309 VV RVG
  • abhängig von der Höhe Ihrer Forderung
  • grundsätzlich erstattungsfähig von Ihrem Schuldner

Beispiel

Sie beauftragen uns, eine Forderung i.H.v. 1.800 Euro im Rahmen des Vollstreckungsauftrags einzufordern.

Die Gebührenrechnung wird hierzu wie folgt angegeben:

Geschäftsgebühr 0,3-fach RVG, VV RVG49,80 Euro
Pauschale für Post- und Telekommunikation9,96 Euro
Zwischensumme59,76 Euro
Umsatzsteuer i.H.v. 19%11,35 Euro
Gesamtsumme71,11 Euro