Leistungsangebot der BE Forderungsmanagement UG (haftungsbeschränkt)

Das außergerichtliche Mahnverfahren

  • rechtliche Würdigung des Sachverhalts
  • Einarbeitung in Ihre Thematik und ggf. weitere Informationsbeschaffung, wie z.B. Handelsregisterauszüge, Einwohnermeldeamt-Auskünfte, Bonitätsabfrage etc.
  • Beratung über die Geltendmachung von Verzugszinsen
  • Mahnungsanschreiben an Ihren Schuldner mit einer einzelfallbezogenen, rechtlichen und ausführlichen Würdigung des Sachverhaltes
  • Übernahme der fortlaufenden Korrespondenz
  • transparente Gebührenkontrolle

Handelt es sich um eine bestrittene Forderung, ist eine eingehende rechtliche Prüfung durch die BE erforderlich. Die rechtlichen Feststellungen des Sachverhalts und die Empfehlung der BE zum weiteren Verfahren werden dem Auftraggeber zwecks Entscheidung mitgeteilt.

Wir werden Sie fortwährend über den aktuellen Stand des Verfahrens informieren, insbesondere über das gerichtliche Mahnverfahren, sollte das außergerichtliche Verfahren scheitern.

Das gerichtliche Mahnverfahren

  • Formulierung des gerichtlichen Mahnantrages und die Antragstellung in Ihrem Namen beim zuständigen Mahngericht
  • Entgegennahme von Schreiben des zuständigen Gerichtes, ggf. Fragen des Gerichts (Monierung) beantworten
  • proaktive Fristenüberwachung
  • transparente Gebührenkontrolle

Dabei werden wir Sie fortwährend über den aktuellen Stand des Verfahrens informieren, insbesondere über abgelaufenen Fristen, Mitteilungen des Schuldners und einen möglichen Widerspruch des Antragsgegners.

Der Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids

  • Beratung bezüglich der gesetzlichen Fristen der Beantragung, ihrer Voraussetzung und die Geltendmachung
  • Formulierung des Antrags und die Antragstellung in Ihrem Namen beim zuständigen Prozessgericht
  • Entgegennahme der gerichtlichen Schreiben und Übernahme der Korrespondenz
  • proaktive Fristenüberwachung
  • transparente Gebührenkontrolle

Dabei werden wir Sie fortwährend über den aktuellen Stand des Verfahrens informieren, insbesondere über abgelaufenen Fristen, Mitteilungen des Schuldners und einen möglichen Einspruch des Antragsgegners.

Das Zwangsvollstreckungsverfahren

  • Formulierung des Vollstreckungsauftrags und die Antragstellung in Ihrem Namen bei einem Gerichtsvollzieher
  • Übernahme der Korrespondenz mit dem beauftragten Gerichtsvollzieher
  • transparente Gebührenkontrolle